Bericht von Ben und Tobias Wagner. Gernsbach, den 17.10.08
Deine Rechte als Leiharbeiter
Der Arbeitsmarkt in Deutschland boomt. Auch für Sklaventreiber!
"Arbeitslosigkeit auf Rekordtiefstand!" hört man seit Wochen unsere Politiker im Fernsehen feiern. Dass jedoch tausende Menschen in Deutschland mit Hilfe der Arbeitsagentur in Leiharbeitsfirmen gedrängt werden, wo sie zu Dumpinglöhnen im 3 Schicht-Betrieb ackern, verschweigen sie bewusst. Denn ein Leiharbeiter, der in einem Werk für 6,11 Euro neben einem festeingestellten Arbeiter ackert, der 18,38 Euro verdient, muss sich wie ein Sklave vorkommen.
"Wenn Sie sich anstrengen, werden Sie vielleicht in ein paar Monaten übernommen!" hört man Vermittler von der Arbeitsagentur sagen und drohen gleichzeitig mit der Streichung des Arbeitslosengeldes, sollte man für diese Almosen nicht schuften. Die Realität sieht leider anders aus. Zwar gibt es einige Firmen (gerade im Automobilbau und im Metallbereich) die geziehlt Leiharbeiter einlernen und übernehmen, doch in der Realität werden sie meist wieder weggeschickt. Sie sollen für 6 Euro arbeiten, möglichst mit dem eigenen Auto überall verfügbar sein und die Klappe halten, denn Verträge werden auch bei Zeitarbeitsfirmen nur noch befristet abgeschlossen!
IG Metall: "Gewerkschaft der Leiharbeiter"
Die Gewerkschaft werde in den kommenden Monaten in Entleihbetrieben tarifliche Vereinbarungen für eine gleiche Entlohnung von Leiharbeitern und Stammbelegschaften durchsetzen, kündigte Wetzel an. "Es geht nicht um fünf Cent mehr, sondern fünf Euro", machte der Zweite Vorsitzende klar. Den drohenden Konflikten werde die IG Metall nicht aus dem Weg gehen. Dies sei auch ein Signal an die Leiharbeiter: "Wir sind als IG Metall die Gewerkschaft der Leiharbeiter."
In seiner Abschlussrede sagte Wetzel: "Es wäre doch gelacht, wenn wir nicht in den nächsten zwölf Monaten 10.000 Leiharbeitnehmer organisieren." Gleichzeitig kündigte Wetzel eine "Offensive zur Humanisierung der Arbeit" an. Es sei ein Skandal, dass die Politik die Rente mit 67 beschließe und nichts dafür tue, damit die Menschen tatsächlich auch länger arbeiten könnten. Leiharbeiter müssen nach dem Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" grundsätzlich genauso bezahlt werden wie die Stammbelegschaft in dem Betrieb, an den sie ausgeliehen wurden. Das ergibt sich aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG).
Das Prinzip ist einfach: Firma A stellt einen Mitarbeiter ein, gibt ihm einen Arbeitsvertrag und leiht ihn zeitweise an Firma B aus. Die Branche wirbt, dass ausgeliehene Arbeitnehmer so auch in reguläre Jobs rutschen können, tatsächlich schaffen das aber nur 15 Prozent. Die fünf wichtigsten Firmen für Akademiker sind: Randstad, Adecco, DIS AG, Manpower und Hays.

Ein bei BMW Leipzig in der Produktion eingesetzter qualifizierter Leiharbeiter wurde als Helfer eingestuft. Er erzählt in einer TV-Sendung, dass er zwischen 700 und 800 Euro netto verdient und dabei ca. 200 Euro monatlich für die Fahrten zur Arbeit aufwenden muss. Ein Festangestellter erhält für die gleiche Arbeit zwischen 2.200 und 3.600 Euro netto plus Schichtzulagen! Die Differenz von ca. einem Drittel schöpft der Verleiher ab - doppelte Ausbeutung, ein lukratives Geschäft, das arbeitende Arme zu Hunderttausenden schafft. Jeder achte Leiharbeiter verdient so wenig, dass er zusätzlich zu seinem Arbeitsentgelt auf ALG II angewiesen ist. 94 Prozent der zusätzlich ALG II beziehenden LeiharbeiterInnen sind laut DGB Vollzeitbeschäftigte.
Deine Rechte Als Zeitarbeiter: - und wie Du sie durchsetzt!
Für die Dauer der Überlassung hat der Arbeitnehmer auf die gleichen Arbeitsbedingungen Anspruch (einschl. des Arbeitsentgeltes) wie die Kollegen der Stammbelegschaft!
Bei Anwendung eines Tarifvertrages kann jedoch von diesem gesetzlich geregelten Gleichstellungsgrundsatz abgewichen werden. Entsprechend der Qualifikation variieren die Stundenlöhne. Sehr wichtig für Zeitarbeiter ist die Mobilität. Wenn im Arbeitsvertrag als Einsatzort Hamburg steht, kann er nicht in Berlin oder München eingesetzt werden!
Wie der Zeitarbeiter aber an seinen Arbeitsort kommt, ist seine Sache. Im Tarifvertrag des BZA (Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen) ist festgeschrieben, dass die Fahrtzeit zum Kunden vergütet werden muss, wenn eine einfache Wegstrecke bei Nutzung der günstigsten Verkehrsmittel länger als 90 Minuten ist. Ein Anspruch auf Übernachtung am Einsatzort besteht dann, wenn die Fahrtzeit mehr als 2 Stunden dauert.
Weiterhin besteht ein Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten, wenn er vom Arbeitgeber angewiesen wurde, zunächst zum Betrieb der Zeitarbeitsfirma zu kommen, um seine Kollegen im privaten Fahrzeug zum Einsatzort zu transportieren.
Der Arbeitnehmer hat für die Dauer der Überlassung Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Kollegen der Stammbelegschaft!
Überstunden werden verrechnet, um flexibel auf die Auftragslage reagieren zu können. Deshalb werden in der Zeitarbeitsbranche häufig Arbeitszeitkonten geführt. In Zeiten hoher Aufträge sammelt der Leiharbeiter Überstunden an. Die Stundenkonten werden regelmäßig abgerechnet. Der Tarifvertrag des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen (BZA) beispielsweise schreibt das spätestens nach zwölf Monaten vor. Zu viele Überstunden müssen ausbezahlt, oder abgefeiert werden.
Fazit :
Flexibilität hat sich nach Jahren der Krisen als Jobmotor erwiesen. Sprich: Es hat sich für die Wirtschaft ausgezahlt, Mitarbeiter auf Zeit einzustellen. Diese Beschäftigungsalternative bietet viele Vorteile. Sie erschließt etwa die interessante Personalreserve der über 40-jährigen Arbeitnehmer, ohne das Risiko einer Festanstellung. Dass sich unter unter den Zeitarbeitsfirmen auch dubiose Anbieter herumtreiben, ist ein Risiko, das man momentan keinesfalls gering einschätzen sollte – am sichersten fährt man immer noch mit einer Empfehlung aus der eigenen Branche.