Bericht von Tobias Wagner. Gernsbach 12.9.08

Deine Rechte als Lehrling

"Lehrjahre sind keine Herrenjahre" heißt es im Volksmund. Lehrjahre sind aber auch keine Sklavenjahre!

Jetzt im September geht für viele die Schulzeit zu Ende und das Berufsleben beginnt! Ein Bericht von der Handwerkskammer Karlsruhe (liegt Wolkenspitze.de vor) bestätigt, dass in vielen Betrieben die Lehrlinge nicht vernünftig ausgebildet werden. Oft werden sie nur als billige Arbeitskraft missbraucht (Putzen, aufräumen, etc). Jetzt mal ehrlich: Welcher Lehrling traut sich, sich in der Probezeit beim Meister über die mangelhafte Ausbildung zu beschweren? Natürlich kaum jemand. Doch Die Lehrzeit ist einzig und alleine dazu da, dass Du den Beruf erlernst!

Für Lehrlinge (Azubi´s) gilt in der Regel das Jugendarbeitsschutzgesetz! Es sieht zum Beispiel vor, dass Lehrlinge keine Nachtarbeit machen dürfen.

Auch Überstunden und Wochenendarbeit sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. In Deutschland gibt es das "Duale Ausbildungssystem". Es besteht aus zwei Teilen: Der Lehre im Betrieb und der Berufsschule. Der Chef muss Dich zur Berufsschule gehen lassen! Auch wenn gerade Personal fehlt, oder ein Auftrag nicht rechtzeitig fertig wird Berufsschule ist Pflicht! Außerdem hast Du das Recht auf regelmäßigen Urlaub! In vielen Betrieben - vor allem im Handwerk, wird oft durchgearbeitet. in einem Beispiel durfte der Lehrling einer Sanitärfirma nur 2 Tage Urlaub nehmen, weil die Auftragsbücher so voll waren. Das ist illegal! Ein Lehrling muss nicht Bier holen, Kaffee kochen, oder früh morgends Autoscheiben freikratzen! Er muss nur das tun, was zur Berufsausbildung gehört: Lernen, aktiv im Arbeitsalltag helfen, die Berufsschule besuchen und sein Werkzeug aufräumen.

Wichtig ist vom 1.Lehrtag: Lass Dir nicht alles gefallen! Nur wer seine Rechte als AZUBI kennt, kann diese auch geltend machen!

Nützliche Links:             www.jugendarbeitsschutzgesetz.de