Bericht von Ben und Tobias:

GEZ  -  Ärger

Wolkenspitze macht nun auf eine Anstalt aufmerksam, die jeder erwachsene Bürger kennen dürfte. Im Volksmund heißt sie schon GEZtapo, wegen ihrer Fahnder nach nicht angemeldeten Rundfunkgeräten. Diese gehen in letzter Zeit schon so dreist vor, dass sich immer mehr Medien und Gerichte damit beschäftigen. Da werden Hausbewohner an der Tür bedroht, Daten von nicht angemeldeten Personen teils illegal gehandelt und sogar Kinder nach den Geräten ihrer Eltern ausgefragt. Sogar Internetseitenbetreiber wurden aufgefordert ihre Berichte vom Netz zu nehmen (!) Begründung: "durch solche Berichterstattung ein negatives Image der GEZ zu schaffen"(!). Diese Aufforderung an einen Hamburger Webmaster wurde aber von einem Gericht für rechtswidrig erklärt.            

Wolkenspitze zeigt Euch, wie man sich gegen die Abzocker wehren kann!

Nervende Post:

Jeder Bundesbürger (Auch die, die noch gar nicht 18 sind) bekommen früher oder später Post von der GEZ. Und zwar insgesamt drei mal: einen freundlichen, einen nicht so freundlichen und einen ziemlich ruppigen Brief. Mit einem Höflichkeitsgrad, der zwischen dem ersten und dem dritten Schreiben deutlich abnimmt: Sie enthalten allesamt die Aufforderung, potenziell vorhandene Rundfunkgeräte anzumelden. Und zwar zack-zack!! Nach dem dritten Schreiben ( "ersparen Sie sich besser weiteren Ärger...!" ) herrscht dann erst einmal Ruhe.
Wer nun aber meint, nach dem dritten erfolglosen Brief lasse die GEZ von ihrem Opfer ab, der irrt. Wer die Post aus Köln drei mal im Altpapier entsorgt, macht - getreu dem Motto: "Wer nicht lesen will, muss fühlen" - früher oder später persönliche Bekanntschaft mit einem Außendienstmitarbeiter seiner örtlichen Rundfunkanstalt.

Anwaltsdrohungen:

Gerne wirft die GEZ mit Paragraphen, Rechnungen und Gerichtsdrohungen um sich. Bei einem Autohändler verlangte sie eine Nachzahlung von 14 Jahren (!) was aber rechtlich gar nicht durchsetzbar ist. Erstens: Die GEZ muss vor Gericht BEWEISEN, dass das Rundfunkgerät schon so lange bereitsteht. Zweitens: Verjährung der Forderungen nach 4 Jahren.

Schnüffler an der Haustür:

"Wenn Sie mich nicht reinlassen, komme ich mit einem Durchsuchungsbeschluss wieder!" hört man immer öfter GEZ Fahnder pöbeln. Nun - richtig daran ist, dass theroretisch eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung über vorhandene Rundfunk- und Fernsehgeräte besteht. Praktisch ist so ein Beschluss jedoch nicht durchsetzbar.                            Hausdurchsuchungen sind extrem schwere Grundrechtseingriffe (Art. 13. "Unverletzlichkeit des Hauses/Wohnung") und dürfen daher grundsätzlich nur von Richtern angeordnet werden. Und denen stehen üblicherweise die Haare zu Berge, wenn Sie eine Durchsuchung zur Ermittlung nicht angemeldeter TV-Geräte anordnen sollen. Juristen sprechen von "mangelder Verhältnismäßigkeit". Wenn Du dem GEZ Fahnder an der Tür sagst: "Ich habe keinen Fernseher!", dann muss er Dir das vorerst einfach glauben. Du musst einen GEZ Kontrolleur NICHT in Deine Wohnung lassen!

Peilwagendrohung:

"Wir werden Ihre Wohnung mit einem Peilwagen observieren. Falls wir herausfinden, dass Sie doch ein Gerät haben, sind Sie dran...!" Auch diese Drohungen sind bei manchen GEZ Schnüfflern an der Tagesordnung.

Aber keine Angst, das wird die GEZ mit Sicherheit nicht tun! Erstens hat die GEZ keine Peilwagen, zweitens: Das heimliche Abhören oder Filmen einer Wohnung ist ein so schwerer Eingriff in die Privatsphäre, dass dies nur ein Richter genehmigen kann. Und dieser tut das garantiert nicht, wegen eines angeblich vorhandenen Rundfunkgerätes (mangelnde Verhältnismäßigkeit). Dafür sind weit schwerere Gründe erforderlich (Terrorismus, Hochverrat, etc.). Ein GEZ-Schnüffler, der heimlich andere Wohnungen ausspäht, macht sich selbst strafbar!

Datenklau:

"Woher hat die GEZ eigentlich meine Daten?" hört man immer wieder die Leute verwundert fragen. Nun ganz einfach: Da in Deutschland fast jeder Bürger gläsern ist, ist Datenbeschaffung für die GEZ (und andere Behörden) ein Kinderspiel. Von Einwohnermäldeämtern bekommt sie die Daten regelmäßig. Private Dateneinkäufer und Dedektive erledigen den Rest. Wer nicht angemeldet ist, ist in den Augen der GEZ automatisch ein Schwarzseher und muss mit Hausbesuch rechnen.

Tobi´s Fazit:

Wer stur bleibt und seine Geräte ums Verrecken nicht anmeldet, den können die Fahnder aus Köln faktisch nichts anhaben :-)

Doch ab dem Jahr 2013 soll die GEZ-Gebühr, aus der die öffentlich-rechtlichen TV- und Radiosender finanziert werden, einem anderen Modell weichen. Statt eine Erhebung auf die jeweils vorhandenen Geräte, soll jeder Haushalt eine Art TV-Steuer zahlen müssen.

Heißt im Klartext: Jeder Bundesbürger muss zahlen, auch wenn er keinen Fernseher hat. Ich muss dabei lachen, weil es total absurd ist. Genauso, wie wenn jeder KFZ Steuer zahlen müsste, ob er nun ein Auto hat, oder nicht.

Ich mache jede Wette, dass unsere Politiker eine Riesenklatsche vom Bundesverfassungsgericht bekommen, wie bei der Pendlerpauschale und der rechtswidrigen Vorratsdatenspeicherung....